Der Expertenrat für Klimafragen hat seinen ersten Bericht zu den deutschen Treibhausgasemissionen vorgelegt und an Bundesumweltministerin Svenja Schulze übergeben. Das im September 2020 von der Bundesregierung berufene unabhängige Gremium prüft und bewertet darin die vom Umweltbundesamt nach sieben Sektoren gegliederte und am 15. März 2021 veröffentlichte Vorjahresschätzung der Emissionen. Da der Expertenrat für Klimafragen noch keine eigene Geschäftsstelle hat, wurden die Fachleute bei der Erstellung dieses ersten Berichts von einem Projektteam unterstützt, dem auch mehrere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des EWI angehört haben.
Die berichteten Emissionswerte lagen für alle im Bundes-Klimaschutzgesetz genannten Sektoren mit Ausnahme des Gebäudesektors unterhalb der jahresscharf im Gesetz vorgegebenen Zielwerte. Der frühe Zeitpunkt der Berichterstattung bedingt allerdings, dass einige Datenquellen für eine möglichst genaue Ermittlung der Emissionswerte der Sektoren noch nicht vollständig oder nur als Schätzung vorliegen.
Hinzu kommen Sondereffekte für das Jahr 2020 im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Daher ordnet der Expertenrat die Emissionsdaten in den einzelnen Sektoren in einer breiteren Analyse ein. Als Basis dafür dient eine Trendfortschreibung der historischen Emissionsdaten für das Jahr 2020. Demnach hätte der Verkehrssektor seine im Bundes-Klimaschutzgesetz vorgegebene maximale Emissionsmenge überschritten. Alle anderen Sektoren hätten ihr jeweiliges Ziel eingehalten, auch der Gebäudesektor.
Die Analyse nimmt auch Bezug auf den kürzlich vom Europäischen Rat gefassten Beschluss, dass die Treibhausgasemissionen EU-weit im Jahr 2030 statt um 40 um 55 Prozent niedriger liegen sollen als im Jahr 1990 und diskutiert die möglichen Folgen für die nationalen Sektorziele in Deutschland.
„Die nähere Beschäftigung mit der Emissionsschätzung hat gezeigt, dass die Emissionsdaten zu diesem frühen Zeitpunkt noch eine durchaus nennenswerte Unschärfe aufweisen. Zudem stellen sie angesichts der vielfältigen Sondereffekte des Jahres 2020 vermutlich nur eine Momentaufnahme dar“, kommentiert Marc Oliver Bettzüge den vorgelegten Bericht und ergänzt: „Deutschland hätte im Jahr 2020 vermutlich auch ohne die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sein gesamtes Klimaziel erreicht, insbesondere dank der positiven Entwicklung im größten Sektor, der Energiewirtschaft. In den anderen Sektoren allerdings wären die vom Klimaschutzgesetz vorgeschriebenen sektoralen Einzelbetrachtungen ohne die Pandemie gegebenenfalls anders ausgefallen.“ Dem gegenüber ständen bereits beschlossene Maßnahmen zum Klimaschutz, die erst im Jahr 2021 beginnen, ihre Wirkung zu entfalten, wie beispielsweise das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz. Insgesamt sollten daher, so Bettzüge, die berichteten Emissionsdaten in einem größeren Zusammenhang statt isoliert betrachtet werden.
Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) ist ein unabhängiges Gremium von fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen. Er wurde im September 2020 berufen und ist beauftragt durch § 11 und § 12 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Das Gremium besteht aus den fünf Mitgliedern Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Vorsitzender), Dr. Brigitte Knopf (stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge, Prof. Dr. Thomas Heimer und Dr. Barbara Schlomann. Neben anderen gesetzlichen Aufgaben prüft der Expertenrat für Klimafragen die Emissionsdaten des Umweltbundesamts und legt der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag innerhalb von einem Monat eine Bewertung der veröffentlichten Daten vor.