Der Expertenrat für Klimafragen hat gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG § 8 Abs. 2) die Annahmen des Sofortprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) für den Gebäudesektor überprüft und seinen entsprechenden „Bericht zum Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor“ an die Bundesregierung übermittelt. Die Vorlage des „Sofortprogramms 2020“ durch die beiden Ministerien wurde nach Bundes-Klimaschutzgesetz (§ 8 Abs. 1) notwendig, da gemäß der Vorjahresschätzung der Treibhausgasemissionen 2020 des Umweltbundesamtes vom 15. März 2021 der Gebäudesektor sein Sektorziel für 2020 um 2 Mt CO2 e überschritten hat. Das zu prüfende Sofortprogramm 2020 sieht eine Sicherstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von 5,8 Mrd. Euro für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ im Jahr 2021 vor.
Insgesamt erscheint das Programm laut der Einschätzung der Sachverständigen wirksam, weist aber die Erreichung der Klimaziele des Gebäudesektors bis zum Jahr 2030 nicht nach. Die Prüfung der Annahmen durch den Expertenrat für Klimafragen hat ergeben, dass die von BMWi und BMI vorgelegten Unterlagen und Berechnungen des von den Ministerien beauftragten Gutachters keine methodisch konsistente, isolierte Quantifizierung der Wirkung des von den Ministerien übermittelten Sofortprogramms 2020 erlauben.
EWI-Direktor Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge ist Teil des fünfköpfigen Gremiums. „Unser Bericht wirft wichtige Fragen an das von den zuständigen Ministerien vorgelegte Sofortprogramm für den Gebäudesektor auf“, kommentiert er den Bericht des Expertenrats. In der erstmaligen Beschäftigung mit einem solchen Sofortprogramm und dessen gutachterlicher Wirkanalyse sei überdies deutlich geworden, dass das KSG noch Interpretationsspielräume bezüglich der anzuwendenden Bewertungskriterien ließe. Der Expertenrat empfehle daher eine entsprechende Konkretisierung.
Ausführliche Informationen zum neuen Bericht des Expertenrats für Klimafragen finden sich auf dessen Webseite.