Geringe Anreize für PV-Anlagen neben Elektrolyseuren

Geringe Anreize für PV-Anlagen neben Elektrolyseuren
24. März 2022 |

Die aktuelle Regulierung setzt wenig Anreize, den Betrieb von Elektrolyseuren mit dem Zubau von PV-Anlagen zu verbinden. Zu dieser Erkenntnis kommt ein EWI-Team in einem neuen Policy Brief.

Für Betreiber von Elektrolyseuren lohnt es sich innerhalb der aktuellen Regulatorik kaum, in gekoppelte PV-Anlagen zu investieren. Stattdessen ist es oft günstiger, den benötigten Strom über das Stromnetz zu beziehen. Die Wirtschaftlichkeit einer gekoppelten PV-Anlage hängt von der Regulatorik der Strompreiskomponenten für Elektrolyseure sowie den Vermarktungsregeln für PV-Anlagen ab, analysiert der Policy Brief „Regulatorische (Fehl-) Anreize bei der Produktion von grünem Wasserstoff“ des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (EWI).

Beim Netzbezug wird fast nur der Großhandelspreis gezahlt

 

Der Strompreis ist ein zentraler Kostentreiber einer Elektrolyseanlage. Wenn Betreiber den Strom aus dem Netz beziehen, können sie den Preis, zu dem sie den Strom einkaufen, fast auf Großhandelsniveau senken (Abbildung 1). Sie müssen lediglich noch eine geringe Summe an Umlagen zahlen (z.B. KWKG-, Offshore-Umlage). Das wird durch verschiedene Regularien ermöglicht:

  • Elektrolyseure sind nach § 9a Nr. 1 StromStG von der Stromsteuer befreit.
  • Gemäß §118 Abs. 6 EnWG entfallen für 20 Jahre die Netzentgelte.
  • Sonstige Umlagen (u.a. Offshore-Umlage) können über Regelungen für stromkostenintensive Unternehmen wie die besondere Ausgleichsregelung (BesAR) reduziert werden.
  • Für die Befreiung von der EEG-Umlage gibt es derzeit zwei Möglichkeiten:
    • Über die BesAR können Elektrolyseurbetreiber die zu entrichtende EEG-Umlage um 85 Prozent senken.
    • Alternativ erlaubt § 69b EEG 2021 eine vollständige Befreiung für die ersten 5.000 Volllaststunden.

Bei Eigenverbrauch unterscheidet sich Vergütung je nach Anlagengröße

Alternativ zum Netzbezug kann beim Bau von Elektrolyseuren parallel eine PV-Anlage installiert werden. Hier müssen Betreiber abwägen, ob sie den erzeugten Strom direkt ins Netz einspeisen oder die PV-Anlage an den Elektrolyseur koppeln, wobei in letzterem Fall nur etwaige Überproduktionen an PV-Strom am Markt veräußert werden. Je nach Anlagengröße unterscheiden sich die Vergütungsregeln innerhalb des EEG stark:

  • Prinzipiell gilt im Rahmen des EEG für Anlagen mit mehr als 750 kWp eine Einspeisepflicht. Größere Anlagen zum Eigenverbrauch erhalten daher keine EEG-Förderung und somit für die Einspeisung von Überschüssen keine Marktprämie.
  • Zwischen 300 und 750 kWp wird im Rahmen des EEG bei Eigenverbrauch unabhängig von der tatsächlichen Einspeisung für maximal 50 Prozent des erzeugten Stroms eine Marktprämie erstattet. Wenn der Eigenverbrauch also unter 50 Prozent liegt, verliert die Anlage im Gegensatz zu einer Komplettvermarktung ohne Eigenverbrauch Vergütung.
  • Für Erzeugung unter 300 kWp gibt es bei Einspeisung eine Festvergütung, welche als Opportunität zum Eigenverbrauch berücksichtigt werden muss.

Bau von gekoppelten PV-Anlagen attraktiver gestalten?

Prinzipiell lohnt sich der direkte Zubau einer PV-Anlage neben einem Elektrolyseur vor allem dann, wenn man im Vergleich zum Netzbezug die regulatorischen Strompreiskomponenten sparen kann. Da Elektrolyseure hiervon bei Netzbezug allerdings sowieso schon fast vollständig befreit sind, spart der Eigenverbrauch verglichen mit dem Netzbezug kaum Kosten. Dem Netzbezug gegenüber stehen bei Eigenverbrauch Vergütungsrisiken, welche bei einer vollständigen Netzeinspeisung nicht gegeben sind.

Bei zusätzlichen Anreizen für gekoppelte PV-Anlagen müssen aus volkswirtschaftlicher Sicht allerdings potenzielle Verzerrungen berücksichtigt werden. Die Auswahl der Standorte von PV-Anlagen sollte innerhalb des Energiesystems unter Weitergabe aller Preissignale erfolgen. Bei zusätzlichen, separaten Anreizen für den direkt gekoppelten PV-Zubau bei Elektrolyseuren ergeben sich möglicherweise Ineffizienzen, wenn gegebene Preissignale die wahren Kosten von Zubau und Netzbezug bereits abbilden. Dennoch kann es vor dem Hintergrund der hohen Ausbauziele für PV sinnvoll sein, eine direkte Kopplung durch zusätzliche Regelungen attraktiver zu gestalten.