Die Bundesregierung plant, den CO2-Preis im Gebäudesektor ab dem 1. Januar 2023 zwischen Miet- und Vermietparteien aufzuteilen. Der Kostenanteil der vermietenden Seite ist dabei umso höher, je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes ist. Für die Vermietenden entstehen im Vergleich zum aktuellen Modell erstmals CO2-Kosten, und somit steigt für sie der Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren und Heizungen zu erneuern. Dennoch bleiben Investitionshemmnisse bestehen.
Wer eine Wohnung oder ein Haus mietet, zahlt hingegen durch das neue Modell einen geringeren Anteil der CO2-Kosten. Doch auch sie können ihr Verhalten, sprich ihre Nachfrage nach fossilen Brennstoffen, nur in geringem Maße anpassen. Dies zeigt der Policy Brief „CO2-Bepreisung im Wohngebäudesektor – Kurz- und langfristige Effekte für die Dekarbonisierung und deren soziale Implikationen“ des Energiewirtschaftlichen Instituts (EWI) an der Universität zu Köln.
In den Sektoren Energiewirtschaft und Industrie gibt es schon lange eine CO2-Bepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandels. Entsprechend der ökonomischen Theorie führte die CO2-Bepreisung in diesen Sektoren zu sinkenden Emissionen. Im Gebäudesektor gilt seit dem 1. Januar 2021 ebenfalls eine CO2-Bepreisung für Erdgas und Heizöl. Die Dekarbonisierung des Gebäudesektors– vor allem die von Wohngebäuden – ist u.a. durch die große Anzahl an Haushalten und die Differenzierung zwischen Eigentum und Verbrauch aber deutlich schwieriger. Neu ist nun, dass die CO2-Kosten künftig zwischen Miet- und Vermietpartei aufgeteilt werden sollen.
„Die Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung im Wohngebäudesektor ist in der kurzen und langen Frist aufgrund geringer Preiselastizitäten beschränkt“, sagt Dr. Johanna Bocklet, Senior Research Consultant am EWI. „Selbst wenn die Preise für das (fossile) Heizen durch die CO2-Bepreisung steigen, senken die Haushalte ihre Wärme-Nachfrage nur in geringem Maße.“
Die kurzfristige Preiselastizität ist vor allem deshalb niedrig, weil Menschen einen Grundbedarf an Wärmeenergie haben, und es somit nur ein begrenztes Einsparpotenzial gibt. „Ein CO2-Preis sollte in der kurzen Frist lediglich auf den Teil der Nachfrage von Wärmeenergie zielen, der die wirklich notwendige Energienachfrage übersteigt“, sagt Bocklet. „Sozialverträglichkeit und Verteilungseffekte spielen ebenfalls eine zentrale Rolle.“ Weil eine CO2-Bepreisung wie eine regressive Steuer wirkt und einkommensschwächere Haushalte einen größeren Anteil ihres Einkommens für Energie ausgeben, werden diese durch den CO2-Preis besonders stark belastet.
Für diejenigen mit selbst genutztem oder vermietetem Wohneigentum gilt grundsätzlich: Je höher der CO2-Preis, desto wirtschaftlicher ist die Investition in eine energetische Sanierung und einen Heizungstausch. Allerdings gibt es auch hier Umstände, die eine stärkere Anpassung des Kapitalstocks auf Preisänderungen möglicherweise verhindern: Risikoaversion, lange Investitionszyklen und hohe Diskontierungsraten sorgen in der Praxis oft dafür, dass notwendige Investitionen in Sanierung und Heizungstausch nicht getätigt werden, obwohl die wirtschaftlichen Anreize in der Theorie bestehen. Zusätzlich verlangsamen Faktoren wie die Altersstruktur derjenigen mit Eigentum, Fachkräftemangel und Ressourcenknappheit die Dekarbonisierung des Wohngebäudesektors in der Praxis
Um den Wärmeverbrauch zu senken sowie die Investitionen in den Kapitalstock im Wohngebäudesektor effizient anzureizen, reicht eine CO2-Bepreisung also allein nicht aus.