Einschlägige Klimaneutralitätsszenarien identifizieren Wasserstoff als wichtigen Energieträger zur Erreichung der Klimaneutralität. Dabei rückt kohlenstoffarmer – blauer – Wasserstoff aus nicht erneuerbaren Energiequellen zunehmend in den Fokus der Diskussion. Das zeigt auch der aktuell konsolidierte delegierte Rechtsakt der EU zu kohlenstoffarmen Wasserstoff, der die Emissionsgrenzwerte definiert. Mit Blick auf die Regulatorik zeigt sich, dass die Bundesregierung kohlenstoffarmem Wasserstoff zwar eine Rolle als Brückentechnologie beim Markthochlauf zuschreibt, allerdings keine direkte Förderung der Produktion vorgesehen ist. Es existieren weder auf nationaler noch auf EU-Ebene explizite Produktionsziele. Für eine inländische Produktion und Speicherung wären in Deutschland gesetzliche Anpassungen sowie der Ausbau der CO₂-Infrastruktur notwendig.
Die techno-ökonomische Analyse zeigt, dass die Gestehungskosten für kohlenstoffarmen Wasserstoff aus Erdgas mit Abscheidung und Speicherung je nach Szenario zwischen 3,4 und 3,9 €/kg H₂ liegen könnten bei einem aktuellen Erdgaspreis von 45 EUR/MWh. Dabei wird deutlich, dass die Gestehungskosten stärker durch Betriebskosten als durch Investitionskosten geprägt sind. Eine CO₂-Abscheidungsrate von 95 % würde den aktuell diskutierten Emissionsgrenzwert von kohlenstoffarmem Wasserstoff von etwa 3,4 kg CO₂-Äq/kg H₂ einhalten. Diese und weitere Aspekte untersucht die Kurzstudie „Kohlenstoffarmer Wasserstoff: Eine techno-ökonomische und regulatorische Analyse“, die von Förderinitiative Wasserstoff der Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln e.V. gefördert wurde.